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   LSG Brandenburg, 13.07.2004 - L 2 RA 64/03   

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LSG Brandenburg, 13.07.2004 - L 2 RA 64/03 (https://dejure.org/2004,20065)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2004 - L 2 RA 64/03 (https://dejure.org/2004,20065)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - L 2 RA 64/03 (https://dejure.org/2004,20065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormerkung der DDR-Arbeitsverdienste durch Übernahme aus der Versorgungsanordnung der Deutschen Reichsbahn erworbenen Anwartschaften; 10-jährige ununterbrochene Beschäftigungszeit bei der Deutschen Reichsbahn als Anspruchsvoraussetzung; Vormerkung höherer Arbeitsentgelte ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.07.2004 - L 2 RA 64/03
    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. z. B. Urteil vom 10. November 1998, B 4 RA 33/98 R) führte im Ergebnis zu Korrekturen bei der Berücksichtigung von Verdiensten in der Deutschen Demokratischen Republik.

    Diese Rechtslage war Grundlage der Urteile des BSG vom 10. November 1998 (u. a. B 4 RA 33/98 R, abgedruckt in SozR 3-2600, § 256 a Nr. 3).

    Es ist höchstrichterlich zu klären, ob § 10 der Anlage 11 (RKV-DR in der Fassung des 53. Nachtrages) - auch unter Berücksichtigung des § 9 - im Sinne der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 10. November 1998 - B 4 RA 33/98 R) zum 32. Nachtrag des RKV-DR auszulegen ist.

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.07.2004 - L 2 RA 64/03
    Der Versicherte hat Anspruch darauf, dass die festgestellten Daten den im jeweils maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt gültigen materiell-rechtlichen Vorschriften entsprechen (vgl. auch BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 9).
  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Auszug aus LSG Brandenburg, 13.07.2004 - L 2 RA 64/03
    Es genießen nur die Ansprüche und Anwartschaften aus der ehemaligen DDR den Schutz des Artikels 14 Grundgesetz, soweit sie in das bundesrepublikanische Recht überführt worden sind (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. August 2000, Az: B 5/4 RA 87/97 R, unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2009 - 15 Sa 1129/09

    Keine Ansprüche der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn auf

    Dieser Charakter änderte sich mit Erlass der Eisenbahner-Verordnung und der Versorgungsordnung, die im Rahmen des 31. Nachtrags zum RKV-DR vom 30.05.1973 erstmals als Anlage 3 zum RKV wiedergegeben wurde (die Entwicklung der Normen bis zur Vereinbarung des Einigungsvertrages wird sehr gründlich dargestellt in LSG Brandenburg 13.07.2004 - L 2 RA 64/03 - juris Rn. 43 - 58).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2010 - L 1 R 376/08
    Daneben konnte ein Beschäftigter der Deutschen Reichsbahn von der Beitragstragungspflicht zur FZR befreit sein, wenn er vor dem (sich aus dem ehemaligen DDR-Recht ergebenden) Stichtag des 01. Januar 1974 bereits 10 Jahre Beschäftigter der Deutschen Reichsbahn gewesen ist (Nachweise zur Rechtsprechung des BSG bei: Dankelmann, a.a.O., Randnote 144; BSG, Urteil vom 10. November 1998, B 4 RA 33/98 R, SozR 3-2600, § 256 a Nr. 3; LSG Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2004, L 2 RA 64/03).
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